Rosenthal Rosenthal

Vita Eduard Rosenthal

Vita Eduard Rosenthal

  • geboren am 6. September 1853 in Würzburg
  • 1865 bis 1873 Besuch des humanistischen Gymnasiums in Würzburg
  • juristische Studien in Würzburg, Heidelberg und Berlin
  • 1878 Promotion Universität Würzburg Dr. jur.
  • April 1880 Habilitation in Jena/ 16. November 1883 außerordentlicher und ab20. März 1896 ordentlicher Professor.1896 – Juristische Fakultät der Universität Jena erwirkt 16 Jahre nach der Habilitation gegen den Willen des Weimarer Ministeriums eine ordentliche Professur für den nicht getauften jüdischen Wissenschaftler
  • In seinen Vorlesungen und Werken behandelte er das öffentliche Recht (Staats-, Verwaltungs-, Völkerrecht), die deutsche Rechtsgeschichte und das deutsche Privatrecht.
  • Frühe Schriften: „Zur Geschichte des Eigentums der Stadt Würzburg“, ferner die Abhandlungen „Beiträge zur Stadtrechtsgeschichte“ (1883) und „Geschichte des Gerichtswesens und der Verwaltungsorganisationen Bayerns“, Band 1. – 1889, Band 2 -1906
  • 1885 Heirat mit Clara (geboren am 9. April 1863 als Fanni Klara Elstaedter in Karlsruhe) im Heidelberger Rathaus
  • 1887 Geburt des Sohnes Curt Arnold Otto
  • 1892 Einzug Villa Rosenthal Jena, Kahlaische Str.6
  • 1889 1. Entwurf des Statuts der Carl-Zeiß-Stiftung für Ernst Abbe
  • Dezember 1895 Aufruf zur Einrichtung einer öffentlichen Lesehalle durch Commenius-Zweiggesellschaft und Ethischen Verein / E. Rosenthal erarbeitet die Satzung nach den Vorstellungen Ernst Abbes, ab 1896 Vorstandmitglied, von 1899 bis 1926 Vorsitzender des Lesehallenvereins
  • Prorektor der Universität Jena 1899-1900 und 1913-1914. Rektoren waren bis 1918 die Weimarer Großherzöge.
  • Vorsitzender des Kunstverein 1903 bis 1908
  • seit 1908 Abgeordneter im Landtag des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach
  • während des 1. Weltkriegs Vorsitz der städtischen Preisprüfungsstelle
  • Antrag von E. Rosenthal im November 1917 zur Vereinheitlichung der Gesetzgebung und Verwaltung aller thüringischen Staaten
  • Karfreitag 1919 Präsidenten der Landtage der einstigen Thüringer Fürstentümer beschließen ihren Zusammenschluss zu einem Land Thüringen (außer Sachsen-Coburg-Gotha und Erfurt) – „Gemeinschaftsvertrag“
  • Sommer 1919: Staatsrat und Volksrat werden als Organe der Gemeinschaft Thüringer Kleinstaaten gebildet, um die Verschmelzung zu einem einheitlichen Land Thüringen zu erreichen
  • Rosenthal erhält vom Staatsrat den Auftrag einen Verfassungsentwurf für das neue Land Thüringen auszuarbeiten
  • Annahme des Verfassungsentwurfes am 12. Mai 1920 als vorläufige Verfassung
  • 1920 Ehrenbürgerwürde der Stadt Jena/ 1923 Ehrendoktorat der juristischen Fakultät der Universität Jena
  • stirbt am 25. Juni 1926

 

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